Sonntag, 5. Februar 2012

Hirten müssen Herde von Irrtümern fernhalten



Von Wolfgang Waldstein (kath.net)














Das Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben kritisiert die österreichischen Bischöfe wegen der "Pfarrerinitiative": Auch bei Martin Luther war die Hilflosigkeit der damaligen Bischöfe maßgeblich für die Ausbreitung des Flächenbrandes.

Der bekannte katholische emeritierte Universitätsprofessor und Jurist Wolfgang Waldstein hat scharfe Kritik am Verhalten der österreichischen Bischöfe im Zusammenhang mit der umstrittenen und antirömischen Pfarrer-Initiative geübt. In einem Leserbrief an die "Tagespost" erklärt Waldstein, der Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben ist, dass die Akteure der Pfarrerinitiative nach geltendem Kirchenrecht seit Monaten mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt seien. "Die schismatischen Lehren dürfen in aller Ruhe unter Missbrauch der von der katholischen Kirche verliehenen Ämter verbreitet werden. Und Pfarrer Schüller kann öffentlich und unwidersprochen behaupten, dass er bereits 80 Prozent der Priester und Gläubigen auf seiner Seite habe."

Waldstein, der in den 90er Jahren auch Ordinarius an der Zivilrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Lateranuniversität war, stellte dann die Frage, was die Bischöfe hier tun müssten und meint unter Berufung auf Lumen Gentium, ein , dass die Hirten ihre Herde vor drohenden Irrtümer fernhalten müssen. "Die jetzige Situation der Taktik des Schweigens hat eine prominente Parallele. Als Martin Luther auftrat, waren die damaligen Bischöfe ganz ähnlich hilflos. Das hat zur raschen Ausbreitung des Flächenbrandes maßgeblich beigetragen. Die Fortschritte, die von der Pfarrerinitiative in den letzten Monaten in der Ausbreitung ihrer Idee erreicht wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Man muss schon fragen, hat die katholische Kirche in Österreich überhaupt noch eine Chance?", schreibt Waldstein weiters und übt dann schwere Kritik an den Bischöfen, da die Hirten offenbar den Wolf in Gestalt der Medien kommen sehen haben die Herde schutzlos ihrem Schweigen übergeben haben. Damit können laut Waldstein die Bischöfe jedoch "aus ihrer Verantwortung nicht fliehen" und ihre eigene Verantwortung auch nicht einfach auf den Papst abwälzen.

Zitat aus Lumen Gentium, Kapitel 25

Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat die Verkündigung des Evangeliums einen hervorragenden Platz75. Denn die Bischöfe sind Glaubensboten, die Christus neue Jünger zuführen; sie sind authentische, das heißt mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer. Sie verkündigen dem ihnen anvertrauten Volk die Botschaft zum Glauben und zur Anwendung auf das sittliche Leben und erklären sie im Licht des Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes vorbringen (vgl. Mt 13,52).

So lassen sie den Glauben fruchtbar werden und halten die ihrer Herde drohenden Irrtümer wachsam fern (vgl. 2 Tim 4,1-4). Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht.

Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise. Die einzelnen Bischöfe besitzen zwar nicht den Vorzug der Unfehlbarkeit; wenn sie aber, in der Welt räumlich getrennt, jedoch in Wahrung des Gemeinschaftsbandes untereinander und mit dem Nachfolger Petri, authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen, so verkündigen sie auf unfehlbare Weise die Lehre Christi. Dies ist noch offenkundiger der Fall, wenn sie auf einem Ökumenischen Konzil vereint für die ganze Kirche Lehrer und Richter des Glaubens und der Sitten sind. Dann ist ihren Definitionen mit Glaubensgehorsam anzuhangen.

Diese Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definierung einer Glaubens- und Sittenlehre ausgestattet sehen wollte, reicht so weit wie die Hinterlage der göttlichen Offenbarung, welche rein bewahrt und getreulich ausgelegt werden muß, es erfordert. Dieser Unfehlbarkeit erfreut sich der Bischof von Rom, das Haupt des Bischofskollegiums, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt (vgl. Lk 22,32), eine Glaubens- oder Sittenlehre in einem endgültigen Akt verkündet.

Daher heißen seine Definitionen mit Recht aus sich und nicht erst aufgrund der Zustimmung der Kirche unanfechtbar, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen Geistes vorgebracht sind, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde.

Sie bedürfen daher keiner Bestätigung durch andere und dulden keine Berufung an ein anderes Urteil. In diesem Falle trägt nämlich der Bischof von Rom seine Entscheidung nicht als Privatperson vor, sondern legt die katholische Glaubenslehre aus und schützt sie in seiner Eigenschaft als oberster Lehrer der Gesamtkirche, in dem als einzelnem das Charisma der Unfehlbarkeit der Kirche selbst gegeben ist.

Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit ist auch in der Körperschaft der Bischöfe gegeben, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger Petri ausübt. Diesen Definitionen kann aber die Beistimmung der Kirche niemals fehlen vermöge der Wirksamkeit desselben Heiligen Geistes, kraft deren die gesamte Herde Christi in der Einheit des Glaubens bewahrt wird und voranschreitet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen