Der bekannte katholische emeritierte Universitätsprofessor und Jurist
Wolfgang Waldstein hat scharfe Kritik am Verhalten der österreichischen
Bischöfe im Zusammenhang mit der umstrittenen und antirömischen
Pfarrer-Initiative geübt. In einem Leserbrief an die "Tagespost" erklärt
Waldstein, der Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben ist,
dass die Akteure der Pfarrerinitiative nach geltendem Kirchenrecht seit
Monaten mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt seien. "Die
schismatischen Lehren dürfen in aller Ruhe unter Missbrauch der von der
katholischen Kirche verliehenen Ämter verbreitet werden. Und Pfarrer
Schüller kann öffentlich und unwidersprochen behaupten, dass er bereits
80 Prozent der Priester und Gläubigen auf seiner Seite habe."
Waldstein, der in den 90er Jahren auch Ordinarius an der
Zivilrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Lateranuniversität war,
stellte dann die Frage, was die Bischöfe hier tun müssten und meint
unter Berufung auf Lumen Gentium, ein , dass die Hirten ihre Herde vor
drohenden Irrtümer fernhalten müssen. "Die jetzige Situation der Taktik
des Schweigens hat eine prominente Parallele. Als Martin Luther auftrat,
waren die damaligen Bischöfe ganz ähnlich hilflos. Das hat zur raschen
Ausbreitung des Flächenbrandes maßgeblich beigetragen. Die Fortschritte,
die von der Pfarrerinitiative in den letzten Monaten in der Ausbreitung
ihrer Idee erreicht wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Man muss
schon fragen, hat die katholische Kirche in Österreich überhaupt noch
eine Chance?", schreibt Waldstein weiters und übt dann schwere Kritik an
den Bischöfen, da die Hirten offenbar den Wolf in Gestalt der Medien
kommen sehen haben die Herde schutzlos ihrem Schweigen übergeben haben.
Damit können laut Waldstein die Bischöfe jedoch "aus ihrer Verantwortung
nicht fliehen" und ihre eigene Verantwortung auch nicht einfach auf den
Papst abwälzen.
Zitat aus Lumen Gentium, Kapitel 25
Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat die Verkündigung
des Evangeliums einen hervorragenden Platz75. Denn die Bischöfe sind
Glaubensboten, die Christus neue Jünger zuführen; sie sind authentische,
das heißt mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer. Sie
verkündigen dem ihnen anvertrauten Volk die Botschaft zum Glauben und
zur Anwendung auf das sittliche Leben und erklären sie im Licht des
Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und
Altes vorbringen (vgl. Mt 13,52).
So lassen sie den Glauben fruchtbar werden und halten die ihrer Herde
drohenden Irrtümer wachsam fern (vgl. 2 Tim 4,1-4). Die Bischöfe, die in
Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als
Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die
Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch
ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit
religiös gegründetem Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des
Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt
des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität
spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig
anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige
Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen
Auffassung und Absicht.
Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der
Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise. Die
einzelnen Bischöfe besitzen zwar nicht den Vorzug der Unfehlbarkeit;
wenn sie aber, in der Welt räumlich getrennt, jedoch in Wahrung des
Gemeinschaftsbandes untereinander und mit dem Nachfolger Petri,
authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte
Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen, so
verkündigen sie auf unfehlbare Weise die Lehre Christi. Dies ist noch
offenkundiger der Fall, wenn sie auf einem Ökumenischen Konzil vereint
für die ganze Kirche Lehrer und Richter des Glaubens und der Sitten
sind. Dann ist ihren Definitionen mit Glaubensgehorsam anzuhangen.
Diese Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei
der Definierung einer Glaubens- und Sittenlehre ausgestattet sehen
wollte, reicht so weit wie die Hinterlage der göttlichen Offenbarung,
welche rein bewahrt und getreulich ausgelegt werden muß, es erfordert.
Dieser Unfehlbarkeit erfreut sich der Bischof von Rom, das Haupt des
Bischofskollegiums, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und
Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt (vgl.
Lk 22,32), eine Glaubens- oder Sittenlehre in einem endgültigen Akt
verkündet.
Daher heißen seine Definitionen mit Recht aus sich und nicht erst
aufgrund der Zustimmung der Kirche unanfechtbar, da sie ja unter dem
Beistand des Heiligen Geistes vorgebracht sind, der ihm im heiligen
Petrus verheißen wurde.
Sie bedürfen daher keiner Bestätigung durch andere und dulden keine
Berufung an ein anderes Urteil. In diesem Falle trägt nämlich der
Bischof von Rom seine Entscheidung nicht als Privatperson vor, sondern
legt die katholische Glaubenslehre aus und schützt sie in seiner
Eigenschaft als oberster Lehrer der Gesamtkirche, in dem als einzelnem
das Charisma der Unfehlbarkeit der Kirche selbst gegeben ist.
Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit ist auch in der Körperschaft der
Bischöfe gegeben, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem
Nachfolger Petri ausübt. Diesen Definitionen kann aber die Beistimmung
der Kirche niemals fehlen vermöge der Wirksamkeit desselben Heiligen
Geistes, kraft deren die gesamte Herde Christi in der Einheit des
Glaubens bewahrt wird und voranschreitet.
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